TERMIN

Gerne können Sie folgend ganz einfach Ihren Wunschtermin reservieren.

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Mit der Bekanntgabe des Namens (private oder juristische Person) und der Erfassung in einem Klientendossier bzw. in unserer Software bezeugt der Klient seine Willensäusserung eine Dienstleistung oder ein Produkt, etc. von therapiewerk zu beziehen und geht damit den Abschluss eines gegenseitigen Vertragsverhältnisses ein. Das Vertragsverhältnis startet mit der Willensäusserung des Klienten ein Produkt zu beziehen oder durch eine Terminvereinbarung für eine Therapie.

Mit dem Start des Vertragsverhältnisses akzeptiert der Klient die AGB’s von therapiewerk.

therapiewerk behält sich jederzeit vor Ihre AGB’s anzupassen. Die AGB-Publikation finden Sie auf unserer Website www.therapiewerk.ch.